Heute fand eine Anhörung im Gesundheitsausschuss zur dauerhaften Sicherung guter Versorgung mit Hebammenhilfe statt:
Nach wie vor geben Hebammen wegen der drückenden Belastung mit Haftpflichtprämien ihren Beruf auf – das gilt zunehmend auch für Hebammen, die nicht in der Geburtshilfe tätig sind.
In den Vergütungsverhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband wird eine Verschärfung der Kriterien für die Erstattung von Hausgeburten debattiert. Werdende und junge Eltern fürchten um ihre Wahlfreiheit in Bezug auf den Geburtsort und sehen ihre Entscheidungskompetenz beschnitten. Ganz allgemein sorgen sie sich um eine gute Versorgung mit Hebammenhilfe und organisieren sich in Elterninitiativen.
Die Koalition bringt nun eine Maßnahme auf den Weg, die eigentlich nur aus Einschränkungen besteht: Zukünftig müssen die Kranken- und Pflegekassen bei Geburtsschäden auf ihre Regressansprüche verzichten. Aber nur, wenn der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde, und nur gegenüber freiberuflichen Hebammen bzw. deren Versicherern.
Diese Maßnahme wird den Streit darüber, wer den Schaden verursacht hat und welcher Verschuldensgrad vorlag, anheizen. Die Situation der Hebammen sowie die Versorgung wird sie um keinen Deut verbessern.
Um die bestehenden Versorgungsstrukturen zu stabilisieren und Raum für die Entwicklung neuer Versorgungsideen schaffen, muss die Situation aller Hebammen dauerhaft gesichert werden. Statt die Hebammen in ein Konkurrenzverhältnis zu GynäkologInnen und allen anderen Gesundheitsberufen zu stellen, muss eine gemeinsame Lösung gefunden werden, da alle Gesundheitsberufe mit ähnlichen Problemen kämpfen. Wir schlagen vor, die Übertragung der Regelungsprinzipien der Unfallversicherung auf die Berufshaftpflicht für alle Gesundheitsberufe zu übertragen.