Gestern hat der wissenschaftliche Beirat beim Bundesgesundheitsministerium zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Empfehlungen zur Umsetzung seiner Vorschläge vorgelegt
Gestern hat der wissenschaftliche Beirat beim Bundesgesundheitsministerium zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Empfehlungen zur Umsetzung seiner Vorschläge vorgelegt. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB, pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Wir Grüne haben schon Ende letzten Jahres den Vorschlag des Beirats für ein neues Pflege-Begutachtungsverfahren ausdrücklich begrüßt. Dabei bleiben wir. Ministerin Schmidt sollte sich aber nicht mit Lorbeeren schmücken, die sie sich noch nicht verdient hat. Die vorgelegten Umsetzungsempfehlungen zeigen deutlich, dass noch viele Fragen offen sind und noch viele Monate zäher Verhandlungen ausstehen.
Wir Grüne nehmen die von Ulla Schmidt angekündigte Debatte im Bundestag noch vor den Wahlen sehr gerne an. Mehr als Symbolik ist dies aber nicht. Union und SPD haben diese elementar wichtige Reform nicht rechtzeitig auf ihre Agenda genommen – wie im Koalitionsvertrag angekündigt.
Das Geld wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Ulla Schmidt plädiert für eine kostenneutrale Umsetzung. Sie weist allerdings nicht auf die Fallstricke hin. Wenn Leistungen etwa für Menschen mit Demenz verbessert werden sollen, bekämen andere Betroffene womöglich geringere Leistungen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Ein notwendiger Weg zur Gegenfinanzierung ist die solidarische Pflege-Bürgerversicherung. Wir Grüne fordern dies schon lange. Beide Reformen müssen Hand in Hand gehen.
Künftig müssen alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen gemäß ihrer Leistungsfähigkeit in die Versicherung einzahlen.