Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Palliativ- und Hospizversorgung: Grüne verbessern die Versorgung am Lebensende

Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Deutschen Bundestag.

04.11.2015

Das Hospiz- und Palliativgesetz ist ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer besseren Versorgung sterbender und schwerkranker Menschen. Es muss noch viel mehr getan werden, damit sich der Hospiz- und Palliativgedanke in unserer Gesellschaft und in der Versorgung fest verankert. Auf den letzten Metern zur Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes, konnten wir weitere Verbesserungen in der Versorgung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen erzielen. So wird künftig auch der berechtigte Wunsch eines Pflegeheimbewohners, in ein Hospiz zu wechseln, stärker berücksichtigt werden müssen. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass ambulante Hospizdienste mehr Geld erhalten. Damit können sie die so wichtige Trauerbegleitung von Angehörigen leisten und den Einsatz von Ehrenamtlichen stärken. Für Krankenhäuser, die noch keine Palliativstation haben, wird es künftige finanzielle Anreize geben, mit multiprofessionellen, ambulanten Palliativdiensten zusammen zu arbeiten und diese mit der Sterbebegleitung zu beauftragen. Das wird viele Betroffene freuen.

Ein Grund die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist. Wir brauchen eine Weiterbildungsoffensive, damit die in der Medizin, Pflege und Therapie tätigen Menschen über fundiertes Know How bei der Begleitung Sterbender verfügen. Und wir brauchen ein deutschlandweites Netz von ambulanten Palliativdiensten, nach Bedarf auch Hospize, denn vor allem ländliche Regionen sind noch unterversorgt. Das hat auch die neueste Studie der Bertelsmann Stiftung gezeigt. Es darf nicht vom Glück des Wohnortes abhängen, ob jemand eine gute Versorgung am Lebensende erhält oder nicht. Wir brauchen Hilfen aus einer Hand, damit keine Versorgungslücken entstehen. Zudem muss eine gute neutrale Beratung her, die am Lebensende nicht immer die kostengünstigste Versorgung zum Ziel hat. Unsere Vorstellungen haben wir in einem Antrag (BT Drs. 18/4563) eingebracht, um der Bundesregierung den weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Tags: Alter und Pflege, Pressearchiv, Sterbebegleitung
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