Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

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Pflegeausbildungsreform in Teilen verfassungswidrig! Jetzt muss der Gesetzgeber den fehlerhaften Gesetzentwurf stoppen

Zur Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Verwaltungsrechtskanzlei Kappelmann zur Frage der Gesetzgebungskompetenz und Verfassungsmäßigkeit der Pflegeberufereform, erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

25.02.2016

Nun gibt es für Gesundheitsminister Gröhe und Co. keinen Grund mehr, sich vor einer Prüfung des Gesetzes zur Pflegeausbildung weg zu ducken. Ein Rechtsgutachten zeigt die Schwächen und Denkfehler im Gesetz deutlich auf! Für so viele Jahre Arbeit, wie ja immer betont wird, ist das ein Armutszeugnis: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes , fehlende Gesetzgebungskompetenz, etc. und das alles in einem Gesetz, das zeugt nicht gerade von fachlicher Kompetenz. Deshalb fordern wir weiterhin, dass die Bundesregierung endlich in einen Austausch mit uns tritt und sich den Argumenten der Kritiker und der Basis ebenso stellen und sich nicht nur für die Befürworter ins Zeug zu legen.

Richtig ist, eine Ausbildungsreform steht an. Aber wir wollen eine qualitative gute Reform, die die bisherigen Ausbildungsinhalte der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege ausreichend würdigt und die die Pflege wirklich attraktiver macht. Und wir wollen eine ehrliche Diskussion über die Risiken der Zusammenlegung von drei Berufen in einen. Auch wenn der Minister und sein Pflegebeauftragter ständig die gleichen unbewiesenen Argumente für die Generalistik aufsagen, wie Attraktivitätssteigerung, Lohnangleichung, etc., richtiger werden sie deshalb nicht.

Wenn jetzt auch noch Steuergelder aufgewendet werden, um eine Werbemaschinerie für die Generalistik in Gang zu setzen, dann grenzt das an Missbrauch des eigenen Amtes. Wir fordern die Vorlage einer Verordnung, damit wir endlich wissen woran wir sind. Wir wollen die kostenfreie Ausbildung und wir wollen auch, dass die Sektorengrenzen fallen und Altenpflege im Krankenhaus ganz selbstverständlich wird. Damit wären Voraussetzungen geschaffen, zwischen verschiedenen Einsatzbereichen und -orten zu wechseln und den Beruf bis zur Rente ausüben zu können. 

Tags: Pressearchiv, Alter und Pflege, Pflegeausbildung
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