Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzes der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält zweifellos sehr gute Ansätze, die wir unterstützen. Doch Schwarz-Rot muss die Probleme wesentlich mutiger und grundsätzlicher anpacken. Viele der geplanten Maßnahmen haben leider eher symbolischen Charakter.
Bei der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender, aber auch bei der Begleitung ihrer Angehörigen ist noch sehr viel zu tun. Wir sind noch weit von einer guten und flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung entfernt. Für viele Menschen ist sie nicht ausreichend zugänglich oder zu wenig bekannt. Umso wichtiger ist es, dass man jetzt nicht kleinmütig agiert.
Eines der zentralen Probleme ignoriert die Bundesregierung vollständig. Sie tut mit dem Gesetz nichts dafür, um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit mehr Personal auszustatten. Eine gute Palliativversorgung und eine gute Pflege sind aber vor allem personalintensive Leistungen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat deshalb schon im April einen eigenen umfassenden Antrag eingebracht, in dem wir weitergehende Maßnahmen vorschlagen. Darin fordern wir unter anderem die zügige Einführung verbindlicher Personalbemessungsinstrumente für stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Das bedeutet, es soll objektiv erhoben werden, wie viel Personal wofür notwendig ist. Das ist nicht umsonst zu haben. Deshalb darf für eine bessere Pflege – so auch bessere Hospiz- und Palliativversorgung – der Einsatz von mehr Finanzmitteln kein Tabu sein.
Des Weiteren schlagen wir mehr Unterstützung auch für die Angehörigen Schwerstkranker und Sterbender vor. So fordern wir unter anderem, dass Angebote der Trauerbegleitung für Angehörige durch die Krankenversicherung besser gefördert werden sollen. Nicht zuletzt müssen wir viel mehr für die Forschung im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung, aber auch für die Stärkung dieses Themenbereichs in der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Gesundheitsberufe tun. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, eine breite Forschungsagenda zu entwickeln. Außerdem müssen die Palliativ- und Hospizversorgung künftig noch stärker in den Ausbildungs- und Lehrplänen beispielsweise von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften berücksichtigt werden.
Den Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Gute Versorgung am Lebensende sichern – Palliativ- und Hospizversorgung stärken“ (BT-Drs. 18/4563) finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804563.pdf