Zum Tag der Organspende am 6. Juni 2009 erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB
Zum Tag der Organspende am 6. Juni 2009 erklärt Elisabeth Scharfenberg MdB, bayerische Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für Gesundheit:
Nach dem deutlichen Rückgang der Organspenden im Jahr 2008 gibt es zu Beginn dieses Jahres wieder einen leichten Aufwärtstrend. Das ist beruhigend, denn über 12.000 Menschen in Deutschland warten dringend auf ein Spenderorgan.
Erfreulich ist auch, dass die Forderungen nach einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz leiser geworden sind. Wir hoffen, dass sie gänzlich verstummen. Bei der Widerspruchslösung sollen jene, die einer Organspende nicht ausdrücklich widersprechen, automatisch als Spender gelten. Dies ist der falsche Weg. Wir plädieren für die Beibehaltung der erweiterten Zustimmungslösung. Danach müssen die Spenderin/ der Spender bzw. die Angehörigen einer Organspende ausdrücklich zustimmen. Für uns hat das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger – auch über das Lebensende hinaus – einen großen Stellenwert.
Höchst bedenklich sind die Vorschläge im FDP-Wahlprogramm. Die FDP will die Organ-Lebendspende ausweiten und den Nachrang der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende aufheben. Dieses Nachrangigkeits-Prinzip aber muss erhalten werden! Es schützt potenzielle Lebendspender davor, womöglich ohne Not zu einer Organspende gedrängt zu werden und sich einem riskanten medizinischen Eingriff auszusetzen. Die unüberlegte Ausweitung der Lebendspende erhöht zudem das Risiko des illegalen Organhandels.
Dennoch dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen. Politik, Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen müssen über sehr behutsame Aufklärung Vertrauen gegenüber der Organspende aufbauen. Die derzeitigen Strukturen können und müssen verbessert werden, zum Beispiel durch eine Konkretisierung der Meldepflicht im Transplantationsgesetz, durch mehr qualifizierte Transplantationsbeauftragte an den Kliniken und durch die Förderung der Zusammenarbeit aller Akteure.
Dass es ohne Widerspruchslösung geht, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Während in 2008 in fast allen Bundesländern die Spenderzahlen zurückgingen, stiegen sie in NRW um beinahe 15 Prozent. Dies dürfte wesentlich daran liegen, dass dort Kliniken mit Intensivbetten seit 2008 verpflichtet sind, einen Transplantationsbeauftragten bereitzustellen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern hat man in den letzten Jahren – vom Rückgang in 2008 abgesehen – viel erreicht und zum Teil internationale Spitzenwerte bei den Organspenden erzielt.
Selbst in Spanien, wo man die weltweit höchsten Spenderzahlen erreicht, führen spanische Experten dies nicht auf die dort geltende Widerspruchslösung zurück. Sie betonen, dass dies vor allem auf einer sehr guten Koordinationsarbeit und auf einer finanziell guten Ausstattung des Systems beruht.