Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Gute Gründe für ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Zur Bundestagsanhörung zum assistierten Suizid.

24.09.2015

Die Bundestagsanhörung zu den vier Gesetzentwürfen zur Regelung des assistierten Suizids in Deutschland hat unsere Argumente bestätigt, so Elisabeth Scharfenberg, eine der Initiatorinnen des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. „Die Sachverständigen haben unserem Gesetzentwurf eindeutig Verfassungsmäßigkeit bescheinigt. Alte und kranke Menschen dürfen sich nicht gedrängt oder gar verpflichtet fühlen, sich rechtfertigen zu müssen, warum sie weiter leben und versorgt werden wollen. Die Expertinnen und Experten sehen unseren Vorschlag als geeignete Maßnahme an, diese Gefahr zu vermeiden“, stellt Elisabeth Scharfenberg fest.

Im Vorfeld war der von uns gewählte Begriff „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ als zu unbestimmt kritisiert worden. Es bestünde die Gefahr, dass auch Palliativmediziner darunter fielen. Dazu stellte die ehemalige Bundesrichterin Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan klar, dass der Begriff  richtig gewählt und klar definiert sei. Die Arbeit von Ärzten, beispielsweise in der Hospiz- und Palliativmedizin, sei davon nicht erfasst. Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei individuell und auf Heilung, Leidenslinderung, sowie medizinische Hilfe und Rat angelegt. „Die Gefahr, dass medizinische, insbesondere palliativ-medizinische Behandlungen zur Heilung oder Leidenslinderung von den genannten tatbestandsmäßigen Verhaltensweisen (geschäftsmäßiges Gewähren, Verschaffen oder Vermitteln der Gelegenheit zur Selbsttötung) nicht in genügender Deutlichkeit unterschieden werden könnten, besteht nicht“, so Rissing-van Saan.

Mehrere Sachverständige betonten, dass die Zahl der Selbsttötungen zunähme, sobald es ein Angebot für Suizidassistenz gibt. Das hätte sich beispielsweise im US-Staat Oregon und der Schweiz gezeigt. „Das bestätigt unsere Befürchtungen, dass durch Sterbehilfevereine oder den Anspruch auf ärztliche Begleitung beim assistierten Suizid mehr Menschen sich das Leben nehmen wollen. Damit würden sich auch gesellschaftliche Normen verschieben, so dass Suizid im hohen Alter oder bei einer unheilbaren Krankheit mit der Zeit als echte Alternative gelten würden“, erklärt Scharfenberg.

Der Palliativmediziner Dr. Stephan Sahm formulierte aus ärztlicher Sicht: „Suizidassistenz stellt aufgrund der Ergebnisse der Suizidforschung, der empirischen Daten aus Ländern, in denen sie legale und gesellschaftlich akzeptierte Praxis ist, eine Gefährdung von suizidsensiblen Personen und Patienten dar. Sie ist daher aus medizinethischer und medizinpraktischer Sicht zurückzuweisen.“ Die beiden Palliativmediziner Sahm und Thomas Sitte forderten generell mehr Aufklärung, was die Palliativmedizin leisten könne, da viele Ängste und Suizidwünsche aus Unkenntnis entstünden.

Der Ethiker Prof. Dr. Wolfgang Huber betonte: „Der Bundestag sollte sich wieder auf den Ausgangspunkt konzentrieren, der das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst hat. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist dadurch entstanden, dass sich Anbieter in Deutschland etablieren, die geschäftsmäßig für Suizidassistenz werben und damit den Suizid fördern.“ Er kritisierte die Entwürfe von Hintze u.a. sowie Künast u.a., „denn das geschäftsmäßige Angebot einer solchen Suizidhilfe enthält ebenso wie ein gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Suizidassistenz ein Signal in eine falsche Richtung.“ Selbstbestimmung schlüge in Fremdbestimmung um. Huber warnte, dass „der Suizid im Fall unheilbarer Krankheit zu einem Teil der gesellschaftlichen Normalität würde“.

Scharfenberg resümiert: „Unser Gesetzestext ist der richtige Weg. An der bestehenden Gesetzeslage ändert er nur so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Dieser Entwurf wird ein Leben und Sterben in Würde ohne Druck von außen weiter ermöglichen. Ärztinnen und Ärzte sollen weiterhin ohne Einschränkungen für ihre Patientinnen und Patienten da sein können. Ich bin zuversichtlich, dass unser Antrag im Herbst im Bundestag eine Mehrheit findet.“

Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Dr. Harald Terpe und Abgeordneten aller anderen Fraktionen ist Elisabeth Scharfenberg Initiatorin des Gruppenantrags „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (Brand/Griese/Vogler/Terpe), den bislang die meisten Abgeordneten (213) unterschrieben haben.

Tags: Alter und Pflege, Pressearchiv, Sterbebegleitung
« zurück