Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Deutschen Bundestag

Mitglied im Deutschen Bundestag

Kommunale Wasserversorgung - demnächst nicht mehr ohne CETA

Anlässlich der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, erklärt Elisabeth Scharfenberg, MdB:

23.09.2016

Ein von der Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegebenes aktuelles Rechtsguthaben belegt klar: Wenn künftig soziale, gesundheits- oder umweltschützende Standards erhöht werden, kann das zur Investorklage führen. CETA stellt damit ein Risiko für unsere kommunale Daseinsvorsorge dar.

Prof. Silke Laskowski kommt in ihrem Gutachten zu den Folgen der Investitionsschutzregelungen zum Ergebnis, dass das Freihandelsabkommen CETA den Gestaltungsraum von Ländern und Gemeinden erheblich einschränkt. Wenn staatliche Maßnahmen die von ihnen erwarteten Gewinne schmälen, können kanadische Investoren künftig klagen. Das betrifft Krankenhäuser wie den Bildungsbereich. Auch die kommunale Daseinsvorsorge bis hin zur Wasserversorgung ist nicht vor millionenschweren Klagen geschützt.

CETA ist inzwischen abschließend verhandelt. Die Bundesregierung wird dem Vertragstext voraussichtlich im Oktober zustimmen. Um gut Wetter für das umstrittene Abkommen zu machen, bemüht sich Bundeswirtschaftsminister Gabriel nun um „begleitende Erklärungen“. Bindend sind diese jedoch nicht. Nur wenn der Vertragstext selbst geändert würde, könnten Klageprivilegien und Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge abgewendet werden. Das ist dringend erforderlich, denn die Versorgung mit hochwertigem und kostengünstigem Trinkwasser für jeden darf nicht zum Spekulationsobjekt werden, sondern muss in der Hand der Kommunen bleiben.

https://www.gruene-bundestag.de/ Freihandelsabkommen/Laskowski_Gutachten_20_09_2016.pdf

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809193.pdf

Tags: Pressearchiv, Grüne Themen - Oberfranken, CETA
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