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Kompakt:
PSG 2 - Palliativ- und Hospiz - Sterbehilfe

Liebe Leserinnen und Leser,

die letzten beiden Sitzungswochen wurden von den Themen Pflegereform, Palliativ- und Hospizversorgung sowie dem schwierigen Thema assistierter Suizid dominiert.
Alles keine Wohlfühlthemen und Debatten, denen keine leichten Entscheidungen folgten.
Dennoch - alle Auseinandersetzungen waren extrem wichtig und haben mich persönlich auch ein ganzes Stück weiter gebracht.
Gerade die Entscheidung zum assistierten Suizid war eine ganz persönliche. Hier gab es keine Richtig oder Falsch. Hier gab es sehr persönliche Gründe, dem einen oder anderen Gesetzentwurf zu folgen. Ein emotionales und leidenschaftliches Jahr der Diskussionen wurde mit der Abstimmung am letzten Freitag abgeschlossen.


Es grüßt Euch herzlich
Elisabeth Scharfenberg  

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Geschäftsmäßger Sterbehilfe wurde Absage erteilt...
Zukünftig ist die wiederholte geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verboten. Ansonsten bleibt alles beim Alten also auch die Straffreiheit von Personen, die dem Sterbewilligen nahestehenden und nur im Einzelfall bei der Selbsttötung helfen. An dem Gesetzentwurf, der mit einer Mehrheit von 360 bei 602 Abgeordneten mitgetragen wurde, habe ich maßgeblich mitgewirkt.
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PSG 2 - wirklich Schritte in die richige Richtung?
Nicht nur körperliche Einschränkungen, auch Demenz-Erkrankungen können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Bisher waren letztere aber von der Pflegeversicherung benachteiligt. Die Bundesregierung hat sich jetzt endlich dazu durchgerungen, eine Erweiterung von Pflegebedürftigkeit zu zulassen. Das war überfällig. Die Bemühungen dieses Gesetzes sind anzuerkennen, aber es löst mitnichten alle Probleme.

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Palliativ- und Hospizversorgung
Mit Blick auf  das Lebensende stellen sich viele Fragen. Wie lange werde ich selbstbestimmt leben können? Werde ich am Ende Schmerzen erleiden müssen? Werde ich in Würde sterben können? Werde ich umsorgt sein? Wir brauchen darauf Antworten. Doch diese gibt das Gesetz von Union und SPD zur Hospiz- und Palliativversorgung nicht hinreichend.

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